In seiner Verfügung vom 18. Dezember 2024 führte das Rechtsamt aus, es gehe davon aus, dass die Parteien sich genügend haben äussern können, holte die Kostennoten ein und kündigte den Entscheid per Ende Februar / Anfang März 2025 an. Mit Schreiben vom 14. Januar 2025 reichte der Vertreter der Beschwerdegegnerin seine Kostennote für das Verfahren RA 110/2024/43 ein und verweist auf diejenige aus dem Verfahren RA 110/2023/114 vom 4. September 2023. Im Schreiben vom 16. Januar 2025 replizierten die Beschwerdeführenden auf die Eingabe der Beschwerdegegnerin vom 10. Oktober 2024. Daneben