Das Rechtsamt der BVD teilte den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 12. April 2024 mit, dass das Verwaltungsgericht die Akten am 12. März 2024 an die BVD retourniert habe und das Verfahren vor der BVD unter der neuen RA Nr. 110/2024/43 wieder aufgenommen werde. Mit Verfügung vom 27. Mai 2024 stellte das Rechtsamt den Beschwerdeführenden sämtliche Akten des Beschwerdeverfahrens RA Nr. 110/2023/114 und die Vorakten des Regierungsstatthalteramts Seeland sowie die vorliegenden Beschwerdeakten zur Einsicht zu.