Gegen den Entscheid der BVD erhoben die Beschwerdeführenden am 24. November 2023 Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerde mit Urteil vom 5. März 2024 (VGE 2023/309) dahingehend gut, dass der Entscheid der BVD vom 7. November 2023 aufgehoben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinn der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen wurde.