3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 eröffnete daraufhin das Beschwerdeverfahren RA Nr. 110/2023/114. Mit Entscheid vom 7. November 2023 trat die BVD zufolge verpasster Beschwerdefrist nicht auf die Beschwerde ein, auferlegte den Beschwerdeführenden die Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 1000.– und verpflichtete die Beschwerdeführenden, der Beschwerdegegnerin eine Parteikostenentschädigung in der Höhe von CHF 4391.– (exkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Gegen den Entscheid der BVD erhoben die Beschwerdeführenden am 24. November 2023 Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern.