Baudenkmäler (K.________weg 1 und 5, L.________strasse 22, 22b, 26 und 28). Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 7. Juni 2023 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland die Baubewilligung. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 21. Juli 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: