1. Am 15. April 2021 reichte die Beschwerdegegnerin bei der Gemeinde Walperswil ein Baugesuch für den Rückbau des bestehenden Schopfes und den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle auf der Parzelle Walperswil Grundbuchblatt Nr. J.________ (Bauparzelle) ein. Die Bauparzelle liegt in der Kernzone und im Ortsbildschutzgebiet von Walperswil (Nr. 1278 des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS)). Das bestehende Gebäude auf der Bauparzelle ist nicht geschützt (kein K-Objekt), bildet jedoch Bestandteil der Baugruppe A, Walperswil Dorf, des Bauinventars des Kantons Bern.