Nach Praxis des Verwaltungsgerichts ist deshalb die in der Kostennote des Parteianwalts aufgeführte Mehrwertsteuer bei der Bestimmung des Parteikostenersatzes nicht zu berücksichtigen.13 Insgesamt belaufen sich die Parteikosten somit auf CHF 2410.20 (inkl. Auslagen). III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Sistierungsverfügung der Gemeinde Schwarzenburg vom 15. Februar 2024 wird aufgehoben. 2. Die Vorakten gehen zurück an die Gemeinde Schwarzenburg zur Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.