g) Die Sistierung des Baugesuchsverfahrens erweist sich demzufolge mit der von der Gemeinde Schwarzenburg vorgebrachten Begründung als unangemessen. Die Beschwerde ist gutzuheissen und die Sistierungsverfügung der Gemeinde Schwarzenburg vom 15. Februar 2024 wird aufgehoben. Folglich hat die Gemeinde Schwarzenburg das Baubewilligungsverfahren fortzusetzen. 3. Kosten 9 Vgl. BVD 110/2021/74 vom 14. Februar 2024. 4/6 BVD 110/2024/40