, bei dem für die adaptiven Antennen ebenfalls ein Korrekturfaktor beansprucht wird, zwar noch vor Verwaltungsgericht hängig, die Beschwerde gegen die Baubewilligung wurde jedoch von der BVD mit Entscheid 110/2022/52 vom 29. November 2022 bereits abgewiesen und die Baubewilligung bestätigt. Unter diesen Umständen rechtfertigt sich eine Sistierung des Baubewilligungsverfahrens mit Blick auf das Beschleunigungsgebot nicht, zumal weder das Verwaltungsgericht noch die BVD die bei ihnen hängigen Mobilfunkbeschwerdeverfahren zurzeit sistiert haben, auch nicht diejenigen mit Korrekturfaktor.