38 Abs. 1 VRPG). Im Übrigen hat die BVD mit Entscheid vom 14. Februar 2024 bereits rechtskräftig die Baubewilligung für das Baugesuch mit der Gemeinde-Nr. 2018-D.________ erteilt, dieses Verfahren ist also nicht mehr hängig.9 Schliesslich ist das Baugesuch mit der Gemeinde-Nr. 2021-F.________, bei dem für die adaptiven Antennen ebenfalls ein Korrekturfaktor beansprucht wird, zwar noch vor Verwaltungsgericht hängig, die Beschwerde gegen die Baubewilligung wurde jedoch von der BVD mit Entscheid 110/2022/52 vom 29. November 2022 bereits abgewiesen und die Baubewilligung bestätigt.