Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat aufgrund des bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahrens 1C_100/2021 (Fall Steffisburg) ab April 2021 zahlreiche Beschwerdeverfahren sistiert, die Mobilfunkanlagen mit adaptiven Antennen ohne Korrekturfaktor in einem Baubewilligungsverfahren zum Gegenstand hatten, weil sich in diesen Verfahren die gleichen Rechtsfragen stellten wie im bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahren. Umstritten war insbesondere die rechtliche Beurteilung der Strahlenbelastung von adaptiven Sendeantennen nach einer «worst case»- Betrachtung für 5G-Funkdienste ohne Anwendung des Korrekturfaktors sowie deren grundsätzli-