Das Urteil des Verwaltungsgerichts sei mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht weitergezogen worden (Verfahren 1C_100/2021). Das Verwaltungsgericht habe in der Folge mehrere Baubeschwerdeverfahren sistiert, bei denen sich die gleichen Rechtsfragen stellten wie im hängigen Verfahren vor Bundesgericht. Im Weiteren verfügte die Gemeinde Schwarzenburg die Sistierung des Baugesuchs, bis die 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion