a) Die Gemeinde Schwarzenburg hat ihre Sistierungsverfügung damit begründet, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Bern in einem Urteil sowohl die rechtliche Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung von Mobilfunkantennen für 5G-Funkdienste als auch deren grundsätzliche Zulässigkeit im Rahmen der bestehenden umweltrechtlichen Vorschriften und Grenzwerte bejaht habe (VGE 2020/27 vom 6. Januar 2021). Das Urteil des Verwaltungsgerichts sei mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht weitergezogen worden (Verfahren 1C_100/2021).