b) Diesbezüglich führte das AUE in der Stellungnahme vom 22. Dezember 2023 zu der Einsprache aus, das Bundesgericht habe mehrfach festgehalten, dass bisher keine konkreten Gefährdungen von Tieren oder Pflanzen durch nichtionisierende Strahlung von Mobilfunkantennen nachgewiesen werden konnten. Es berufe sich dabei auch auf das BAFU als zuständige Fachbehörde des Bundes, welches darauf hinweise, dass die Auswirkungen von elektromagnetischer Strahlung auf die Umwelt und auf Tiere zwar nicht im Mittelpunkt der Arbeit der BERENIS stünden, bedeutende Forschungsergebnisse aus diesem Gebiet jedoch ebenfalls berücksichtigt würden.