Auch die BERENIS habe bis dato noch keine einzige Studie zu 5G kommentiert. Mit Verweis auf verschiedene Berichte und Studien kommt die Beschwerdeführerin zum Schluss, indem die höhere Variabilität bei adaptiven Antennen nicht als gesundheitsschädlich berücksichtigt werde, werde das Vorsorgeprinzip verletzt. Weiter rügt sie sinngemäss, der Korrekturfaktor führe zu einer groben Verletzung des Vorsorgeprinzips gemäss USG35 und BV36 und die Mittelung über sechs Minuten zu einer Senkung des Schutzniveaus. Sodann ist sie der Auffassung, für die Einführung des Korrekturfaktors fehlten nachvollziehbare wissenschaftliche Erläuterungen.