Mit einer Abnahmemessung wird überprüft, ob die Grenzwerte während des maximal bewilligten Betriebszustandes, d.h. unter voller Auslastung und bei maximaler Sendeleistung, in der realen Umgebung eingehalten sind. Da der für die Einhaltung der Anlagegrenzwerte massgebende Betriebszustand der maximalen Sendeleistung bei maximalen Gesprächs- und Datenverkehr in der Realität nur selten auftritt und es auch nicht ohne weiteres möglich ist, diesen Betriebszustand während der Zeit der Messung gezielt herzustellen, werden Abnahmemessungen in der Regel beim realen Betrieb der Anlage durchgeführt.