f) Schliesslich bringt die Beschwerdeführerin vor, adaptive 5G-Antennen führten aller Voraussicht nach bei gleichbleibender Strahlungsstärke zu grösseren Gesundheitsschäden, aufgrund der starken Pulsation und Quasi-Pulsation durch die neue Systemtechnik. Trotzdem sollten genau diese potentiell gefährlicheren Antennen gemäss den Vollzugsempfehlungen BAFU stärker strahlen dürfen. Es finde somit eine Ungleichbehandlung statt, die sich nicht auf sachliche Unterscheidungskriterien stütze, sondern einzig auf wirtschaftliche Interessen - dies ohne jegliche wissenschaftlich nachvollziehbare Begründung.