g) Entsprechend ist es bei der Anwendung des Korrekturfaktors zwar möglich, dass es vorliegend an den OMEN vorübergehend zu kurzzeitigen Überschreitungen der im Standortdatenblatt berechneten elektrischen Feldstärke kommen kann. Jedoch ist durch die automatische Leistungsbegrenzung sichergestellt, dass die berechneten elektrischen Feldstärkewerte und somit auch der Anlagegrenzwert über einen Zeitraum von sechs Minuten eingehalten werden. Im Übrigen wird der Immissionsgrenzwert auch unter Berücksichtigung der Leistungsspitzen an allen OMEN jederzeit deutlich eingehalten.