Wie oft, wo genau und insbesondere wie stark (Feldstärke) sei aus den Gesuchsunterlagen nicht ersichtlich. Sodann beantragt sie, sollte die Beschwerdeinstanz den Rechtsbegehren nicht nachkommen, ihr sei in diesem Verfahren durch das AUE aufzuzeigen, wo (Ort gemäss Standortdatenblatt und Antennendiagramm) und wie stark (Feldstärke V/m) die örtlichen und zeitlichen Grenzwertüberschreitungen bei vorliegenden Antennen seien. Das BAFU mache dies in ähnlichen Verfahren vor Bundesgericht (Fall Biberist SO).