Wie stark (Feldstärke) und wie oft dies an den OMEN gemäss vorliegendem Standortdatenblatt der Fall sein werde, sei für sie weder erkenntlich noch nachvollziehbar. Weiter ist sie der Auffassung, adaptive Antennen seien nicht mehr funktionsfähig, sollten diese mittels Power Lock-Funktion im Betrieb gedrosselt oder gar abgestellt werden. Die Beschwerdeführerin kommt zum Schluss, somit sei eindeutig durch die Vollzugsbehörden dargelegt, dass es bei vorliegender Antenne durch die Aufschaltung des Korrekturfaktors zu einer Sendeleistungserhöhung komme und dadurch die deklarierten Anlagegrenzwerte im Standortdatenblatt überschritten würden.