Bei der bestätigten Grenzwertüberschreitung an den OMEN bei Anwendung der adaptiven Antennen mit Korrekturfaktor komme es gemäss den Vollzugsempfehlungen des BAFU vom 23. Februar 2023 jedoch nur örtlich und zeitlich beschränkt zu Überschreitungen des Anlagegrenzwertes. Gemittelt gemessen über sechs Minuten würden die 5 V/m jedoch immer eingehalten. Unbestritten sei jedoch, dass bei vorliegenden adaptiven Antennen die berechnete maximale Feldstärke von 4.99 V/m überschritten werde. Wie stark (Feldstärke) und wie oft dies an den OMEN gemäss vorliegendem Standortdatenblatt der Fall sein werde, sei für sie weder erkenntlich noch nachvollziehbar.