Das letzte Mal öffentlich am Seminar der Kantonalen Planungsgruppe Bern (KPG) vom 9. Dezember 2023 «Mobilfunk – Eine Standortbestimmung für Gemeinden». Dabei hätten Referenten der Fachstelle NIS den Baubewilligungsbehörden bestätigt, dass es durch die Sendeleistungserhöhungen zu einer Grenzwertüberschreitung an den OMEN bis zu einem Faktor 3.2 kommen könne. Bei der bestätigten Grenzwertüberschreitung an den OMEN bei Anwendung der adaptiven Antennen mit Korrekturfaktor komme es gemäss den Vollzugsempfehlungen des BAFU vom 23. Februar 2023 jedoch nur örtlich und zeitlich beschränkt zu Überschreitungen des Anlagegrenzwertes.