a) Die Beschwerdeführerin bringt vor, das Standortdatenblatt habe in der Sachverhaltsdarstellung bestätigt, dass der Korrekturfaktor gemäss den Vollzugsempfehlungen des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vom 23. Februar 2023 angewendet werden solle. Dass es dadurch zu einer Sendeleistungserhöhung bis zu einem Faktor 10 auch an den Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) kommen könne, habe das AUE bereits mehrmals bestätigt. Das letzte Mal öffentlich am Seminar der Kantonalen Planungsgruppe Bern (KPG) vom 9. Dezember 2023 «Mobilfunk – Eine Standortbestimmung für Gemeinden».