3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei bat es auch das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, um eine Stellungnahme. Die Stadt Bern verweist in ihrer Eingabe vom 3. April 2024 auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid sowie die Vorakten und verzichtete auf eine materielle Beschwerdeantwort. Das AUE hält in seiner Stellungnahme vom 18. April 2024 fest, die Beschwerde bringe keine neuen Rügen oder Erkenntnisse. Daher werde auf die Stellungnahme zu den Einsprachen vom 22. Dezember 2023 verwiesen.