Sollte die Beschwerdeinstanz den Rechtsbegehren nicht nachkommen, ist in diesem Verfahren den Beschwerdeführenden durch die Fachstelle NIS, Amt für Umwelt und Energie, aufzuzeigen, wo (Ort gemäss Standortdatenblatt und Antennendiagramm) und wie stark (Feldstärke V/m) die Grenzwertüberschreitungen bei vorliegenden adaptiven Antennen sind. Das BAFU macht dies in ähnlichen Verfahren vor Bundesgericht (Fall Biberist SO).