Das Bauvorhaben sieht vor, am bestehenden Mast, der den Giebel des Satteldachs um knapp 4 m überragt, drei Antennenkörper mit insgesamt neun Antennen zu installieren. Anders als die sechs Antennen in den beiden Frequenzbändern 700-900 MHz und 1800-2600 MHz, sollen die drei Antennen im Frequenzband 3400 MHz adaptiv unter Anwendung eines Korrekturfaktors betrieben werden. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Bauentscheid vom 20. Februar 2024 erteilte die Stadt Bern die Baubewilligung.