1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 29. August 2023 bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für den Umbau einer Mobilfunkanlage auf die neuste Technologie (5G) mit Austausch der bestehenden Antennen auf Parzelle Bern 6 (Bümpliz/Oberbottigen) Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W und im Perimeter der Überbauungsordnung «G.________strasse - H.________strasse - I.________strasse». Das Bauvorhaben sieht vor, am bestehenden Mast, der den Giebel des Satteldachs um knapp 4 m überragt, drei Antennenkörper mit insgesamt neun Antennen zu installieren.