Das Projekt der A.________ AG umfasst gemäss der Kostenschätzung vom 19. Januar 202412 die «Instandstellung und Aufwertung Uferanriss, inkl. Objektschutz Brückenwiederlager. Uferanriss mit naturnaher Kombi-Verbauungsmethode und integriertem Fischunterstand. Einrichten und [B]etreiben provisorische Wasserhaltung, Rückbau Wasserhaltung inkl. Terraininstandstellung auf Parz. Nr. F.________». Dabei dürfte es sich um Massnahmen des Gewässerunterhalts handeln. Nach Art. 4 Abs. 1 WBV zählt die Sanierung von Uferanrissen in der Regel zu den Erneuerungsarbeiten geringen Ausmasses gemäss Art. 6 Abs. 3 WBG und somit zum Gewässerunterhalt.