Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) verfügte am 21. Dezember 2023, das Vorhaben sei zonenkonform. Mit Entscheid vom 6. Februar 2024 bewilligte die Gemeinde Niederönz den Abbruch; auf die verbleibende Einsprache trat sie nicht ein. Sie verpflichtete den Beschwerdeführer zum Einhalten der Bedingungen und Auflagen gemäss dem Fachbericht der Denkmalpflege und dem Amtsbericht Wasserbaupolizei des Tiefbauamtes (TBA), Oberingenieurskreis IV (OIK IV). Zudem verfügte die Gemeinde Niederönz: «4.4.3 Auflagen bezüglich Uferwiederherstellung Die Wiederherstellung des Ufers muss gemäss vorliegendem Projekt der A.___