CHF 620.00 reduziert. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und der Bauentscheid der Gemeinde Brienzwiler vom 13. Februar 2024 bestätigt. 1.2 Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten von CHF 300.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die übrigen Verfahrenskosten werden nicht erhoben. 1.3 Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Brienzwiler, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat