3. Ergebnis und Kosten des Beschwerdeverfahrens a) Nach dem Gesagten erweist sich die Beschwerde als teilweise begründet. Die vorinstanzlichen Verfahrenskosten gemäss Dispositiv-Ziffer 6 sind auf total CHF 620.00 zu reduzieren. Darüber hinaus ist die Beschwerde abzuweisen.