Die Gemeinde kann sich zur Erhebung der Gebühr für gemeindeinterne Anträge mangels Bestimmung im Gebührenreglement denn auch nicht auf eine andere Rechtsgrundlage stützen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dem Beschwerdeführer bereits 40 Minuten Zeitaufwand für die materielle Prüfung in Rechnung gestellt wurden und die eigentliche materielle Prüfung bei Bauvorhaben ausserhalb des Baugebiets durch das AGR vorgenommen wird, erscheint es auch unverhältnismässig, dem Beschwerdeführer für die Behand-