Die Geltendmachung einer Aufwandgebühr von einer Stunde à CHF 50.00, wie dies die Gemeinde in ihrer Kostenzusammenstellung aufführt, ist vor dem Hintergrund der klaren Regelung im Gebührenreglement unzulässig. Das Bauvorhaben erforderte nebst der Ausnahmebewilligung des AGR für das Bauen ausserhalb der Bauzone keine weiteren Nebenbewilligungen oder Amts- /Fachberichte. Folglich musste lediglich ein Gesuch an das AGR gestellt werden, wofür die Pauschalgebühr von CHF 20.00 verrechnet werden kann. Die Kosten für das «Einholen von Nebenbewilligungen, Amts-/Fachberichten» sind somit von CHF 50.00 auf CHF 20.00 zu reduzieren.