h) Sodann bringt der Beschwerdeführer vor, gemäss Art. 32 Gebührenreglement dürfe für das Einholen von Nebenbewilligungen, Amts- /Fachberichten lediglich eine Gebühr von CHF 20.00 erhoben werden, die Gemeinde habe ihm dafür jedoch CHF 50.00 in Rechnung gestellt. Die Gemeinde verrechnete dem Beschwerdeführer gemäss Kostenzusammenstellung unter dem Kostenpunkt «Einholen von Nebenbewilligungen, Amts- /Fachberichten» zusätzlich das Zusammentragen der alten Baubewilligungsunterlagen aus dem Gemeindearchiv, das Hochladen der Unterlagen auf eBau, die Korrespondenzführung sowie das nochmalige Nachreichen von Unterlagen ans AGR.