Dass der Beschwerdeführer mehrmals zur Verbesserung eines Mangels angehalten worden und eine mehrfache Verrechnung der Pauschale demnach angezeigt gewesen wäre, geht aus den Akten nicht hervor. Die Beschwerde ist folglich dahingehend gutzuheissen, als für die Aufforderung zur Verbesserung eines einfachen Mangels lediglich die Pauschale von CHF 30.00 verrechnet werden kann. Die Kosten für die «Aufforderung zur Behebung einfacher Mängel» sind somit von CHF 100.00 auf CHF 30.00 zu reduzieren.