gig vom verursachten Aufwand abgegolten wird. Mit Schreiben vom 28. November 2023 wurde der Beschwerdeführer zur Nachreichung der vom AGR verlangten Unterlagen aufgefordert. Die Gemeinde hat die Aufforderung zur Nachreichung der Unterlagen im Bauentscheid zu Recht als Aufforderung zur Behebung einfacher Mängel im Sinne von Art. 30 Abs. 3 Gebührenreglement in Rechnung gestellt. Dem Beschwerdeführer ist jedoch darin beizupflichten, dass das Gebührenreglement dafür lediglich eine Pauschale von CHF 30.00 vorsieht.