32 Gebührenreglement und nicht der von der Gemeinde in der Kostenzusammenstellung aufgeführte Art. 30. In Übereinstimmung mit Art. 32 Abs. 1 Gebührenreglement wurde für die materielle Prüfung die Aufwandgebühr II verrechnet, was bei einem zeitlichen Aufwand von 40 Minuten einer Gebühr von CHF 50.00 entspricht.