Schliesslich überschreitet auch der für die materielle Prüfung aufgebrachte Zeitaufwand nicht das übliche und als angemessen beurteilte Mass. Den Vorakten ist zu entnehmen, dass sich die Gemeinde für die materielle Prüfung an ein vom Kanton Bern zu diesen Zwecken als Hilfsmittel zur Verfügung gestelltes Formular hielt.11