Ebenfalls nicht zu beanstanden ist der für die vorläufige formelle Prüfung verrechnete Aufwand von einer Stunde und 20 Minuten zum Tarif von CHF 75.00, ausmachend CHF 100.00. Baugesuche haben gemäss Art. 18 Abs. 1 BewD bestimmten formellen Anforderungen zu genügen. Die von der Gemeinde ausgeführten Arbeitsschritte resp. das Prüfprogramm zur Beurteilung des Baugesuchs auf Übereinstimmung mit den formellen Anforderungen gehen aus dem von ihr einge- 9 Vgl. Schreiben der Gemeindeverwaltung Brienzwiler vom 27. Februar 2024 (Beilage 14 der Vorakten der Gemeinde Brienzwiler).