Schliesslich verrechnete die Gemeinde gestützt auf Art. 30 des Gebührenreglements für die vorläufige materielle Prüfung des Baugesuchs 40 Minuten à 75.00 (Aufwandgebühr II), ausmachend CHF 50.00. Insgesamt hat die Gemeinde für die aufgeführten Kostenpunkte demnach drei Stunden Arbeitsaufwand verrechnet, und nicht wie vom Beschwerdeführer angenommen vier Stunden.