f) Der detaillierten Kostenzusammenstellung der Gemeinde Brienzwiler vom 27. Februar 2024 lässt sich entnehmen, dass die Gemeinde für das Prüfen der Baugesuchsakten auf Vollständigkeit gestützt auf Art. 30 Gebührenreglement insgesamt eine Stunde à CHF 50.00 (Gebührentarif 1) verrechnet hat.9 Für die vorläufige formelle Prüfung, die Beantwortung von Rückfragen des Beschwerdeführers über eBau sowie das Hochladen der vom Beschwerdeführer eingereichten Unterlagen auf eBau wurde gestützt auf Art. 31 Gebührenreglement ein Aufwand von einer Stunde und 20 Minuten à CHF 75.00 (Aufwandgebühr 2) – ausmachend CHF 100.00 – geltend gemacht. Schliesslich verrechnete die Gemeinde gestützt auf Art.