Ebenfalls habe sich der Beschwerdeführer mehrmals via eBau an die Bauverwaltung gewandt, um nach dem Stand der Dinge zu fragen. Zu zusätzlichem Aufwand habe sodann geführt, dass der Beschwerdeführer der Bauverwaltung die eingeforderten Unterlagen jeweils über den Gemeindebriefkasten zugestellt habe, ohne sie auf eBau hochzuladen, weshalb die Bauverwaltung die Unterlagen schliesslich selber habe hochladen müssen.