Aufforderung zur Behebung einfacher Mängel gemäss Gebührenreglement lediglich ein Betrag von CHF 30.00 erhoben werden und nicht – wie von der Gemeinde veranschlagt – CHF 100.00. Auch die im Reglement zur Einholung der Amts- und Fachberichte aufgeführte Gebühr stimme nicht mit der im Bauentscheid erhobenen Gebühr überein. Als nicht nachvollziehbar und übertrieben erachte er sodann die Gebühr, die für den Antrag an die Bewilligungsbehörde sowie die Prüfung und Behandlung durch die Baukommission erhoben worden sei, insbesondere da in der Landwirtschaftszone das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) entscheide und nicht die örtliche Baukommission.