Mit Eingabe vom 20. März 2023 (recte: 20. März 2024) reichte der Beschwerdeführer die rechtgültig unterzeichnete Beschwerdeschrift sowie zusätzlich einen Bauentscheid vom 15. Juni 2021 ein, mit dem Hinweis, im Sommer 2021 habe er bereits einmal ein Baugesuch betreffend Dachsanierung an die Gemeinde gestellt, wobei damals für die einzelnen Leistungen weniger Kosten verrechnet worden seien. Die Gemeinde Brienzwiler beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 21. März 2024 die Abweisung der Beschwerde. 4. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen