Er beabsichtigte den Rückbau der Dachbedeckung in den Originalzustand vor dem Umbau im Jahre 2000 sowie die anschliessende Neueindeckung mit Profilblech. Mit Entscheid vom 13. Februar 2024 erteilte die Gemeinde Brienzwiler die Baubewilligung und legte dem Beschwerdeführer die Kosten des Baubewilligungsverfahrens in der Höhe von CHF 820.00 auf. 2. Gegen den Bauentscheid vom 13. Februar 2024 erhob der Beschwerdeführer am 14. März 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Er beantragt sinngemäss, die Kosten des Baubewilligungsverfahren seien zu überprüfen und neu festzusetzen bzw. zu reduzieren.