1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Kosten gemäss Dispositiv-Ziffer 4.3 des Bauentscheids der Gemeinde Krauchthal vom 16. Februar 2024 werden auf total CHF 1798.10 reduziert. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und der Bauentscheid der Gemeinde Krauchthal vom 16. Februar 2024 bestätigt. 2. Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten von CHF 450.00 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung erfolgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die übrigen Verfahrenskosten werden nicht erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung