Für das vorliegend zu beurteilende Geschäft ist ein zeitlicher Aufwand von einer Stunde und 45 Minuten für die Entscheidfindung und anschliessende Entscheidredaktion inkl. Studium des Fachberichts sowie Versand des Entscheides und Vornahme der Abschlussarbeiten angemessen und bestimmt nicht überhöht. Mit Anhang 4 Ziff. 4.2.2 und 4.4 Gebührenverordnung besteht dafür auch eine ausreichende gesetzliche Grundlage.