k) Schliesslich macht die Gemeinde für die Behandlung des Geschäfts durch die Hochbauund Planungskommission, die Überprüfung des Fachberichts der Denkmalpflege, die Redaktion inkl. Versand des Bauentscheids sowie die Dossierbewirtschaftung und die Nachführungen im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) einen zeitlichen Aufwand von insgesamt einer Stunde und 45 Minuten geltend. Für das vorliegend zu beurteilende Geschäft ist ein zeitlicher Aufwand von einer Stunde und 45 Minuten für die Entscheidfindung und anschliessende Entscheidredaktion inkl. Studium des Fachberichts sowie Versand des Entscheides und Vornahme der Abschlussarbeiten angemessen und bestimmt nicht überhöht.