i) Die Gemeinde gab am 22. Dezember 2023 die Publikation des Baugesuchs in Auftrag. Gleichentags erarbeitete sie das Traktandum für die Hochbau- und Planungskommission und bat die kantonale Denkmalpflege via eBau um eine Stellungnahme. Für diese Positionen machte sie einen Aufwand von insgesamt einer Stunde und 30 Minuten geltend. Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Gemeinde für die genannten Kostenpositionen mehr Zeit veranschlagt hätte, als tatsächlich notwendig war und der Zeitaufwand fällt denn auch nicht unangemessen hoch aus. Die dafür erhobene Gebühre ist demnach ebenfalls nicht zu beanstanden.