g) Der detaillierten Stundenliste der Gemeinde ist weiter zu entnehmen, dass für diverse E-Mails an den Beschwerdeführer ein Zeitaufwand von insgesamt zwei Stunden verrechnet wurde. Dass der Beschwerdeführer anlässlich der Baukontrolle vom 28. April 2023 aufgrund der festgestellten Überschreitungen der Baubewilligung zur Einreichung einer Projektänderung bis am 31. Juli 2023 aufgefordert wurde, ist unbestritten. Ebenfalls unbestritten ist, dass sich die Gemeinde mehrmals beim Beschwerdeführer nach dem Verbleib der Projektänderungseingabe erkundigen musste, welche schliesslich erst am 5. Dezember 2023 – und damit deutlich verspätet – bei der Gemeinde einging.